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Kryptowährungen versteuern! Wo gebe ich meine Gewinne an?

Kryptowährungen versteuern. Wie erstelle ich meine Steuererklärung richtig?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. sind momentan in aller munde und immer mehr Trader interessieren sich für die enormen Kursgewinne. Bitcoin hat seit März 2020 bis heute, eine richtig satte Performance hin gelegt. Von Anfangs 5.000 €, zu sage und schreibe 49.000 € in nur einem Jahr!

Nun kommt aber der Knackpunkt. Denn viele wollen natürlich auch ein Stück von diesem leckeren Kuchen abhaben. Was also mache ich, wenn ich meine Bitcoins oder andere Kryptowährungen verkaufe? 

• Muss ich alle meine Gewinne versteuern und dem Finanzamt melden?
• Wie kann ich überhaupt meine Gewinne versteuern?
• Mit welchem Programm macht es am meisten Sinn, meine Steuerklärung zu machen?

Das alles zeige ich dir in diesem Beitrag.

Wenn ich dir mit meiner Arbeit und meinen Recherchen gut helfen konnte, würde ich mich über eine kleine Spende via Paypal freuen 🙂

WISO Steuerprogramm

Es gibt schon sehr viele Testberichte über Steuersoftwares und mit welcher man am einfachsten Steuern für Kryptowährungen machen kann.

Ich persönlich habe mich für WISO-Steuer entscheiden, da du nicht nur Kryptowährungen mit angeben kannst, sondern auch Aktien, P2P-Kredite, Immobilien (Mieteinnahmen), Selbstständigkeit mit Gewerbe (Freiberufler) und noch vieles mehr!
Das komplett-Paket hat mich rum bekommen:) und das nur für läppische 30 €. Falls dir nämlich beim Steuern machen noch was einfällt und du es bei anderen Softwares nicht angeben kannst, dann wird das wirklich ein Problem! Bei der Software von WISO hatte ich bis jetzt noch keine Probleme und konnte Reibungslos alle meine Sachen angeben und das beste ist: Es werden dir sogar schon automatisch alle Pauschalbeträge eingetragen. Du brauchst also nicht mal die Pauschalen mit angeben, da diese von vornherein schon drin sind.

Mit Wiso-Steuern ganz einfach die Steuererklärung machen! 
Kryptogewinne berechnen lassen und automatisch abschicken.

Bitcoin, Ethereum & Co: Steuererklärung mit WISO Erstellen

Die Einkommenssteuererklärung muss jeder Steuerbürger machen.
Wenn nun auch Gewinne aus Kryptowährungen dazu kommen, sind viele aufgeschmissen und wissen nicht genau wie und wo sie diese richtig eintragen müssen.

Wichtig zu Wissen:
Das Finanzamt interessiert sich grundsätzlich nur für Steuerbare Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen d.h. Nur wenn du Kryptowährungen verkaufst, werden diese Steuer- und Meldepflichtig.
Solange du die Kryptowährungen nur gekauft hast und in deiner Wallet hältst, sind diese natürlich nicht Meldepflichtig, da sie erst beim Verkauf Steuerbar werden, wenn Kryptowährungen in FIAT-Geld (EURO,USD, usw.) getauscht werden.

Beispiel bei Kursgewinne:

Kauf: 1 Etherum (Wert 1.000 €)
Verkauf: 1 Ethereum (Wert 1.800 €)

Somit muss der Gewinn von 800 € dem Fiskus gemeldet und versteuert werden.
Das Handeln mit Kryptowährung unterliegt dem Veräußerungsgewinn. Er entsteht, wenn du private Veräußerungs- und Spekulationsgeschäfte tätigst.

Steuerfrei bei mehr als einem Jahr Haltefrist

Du kannst deine gekauften Kryptowährungen nach einem vollständigen Jahr Steuerfrei verkaufen. Aber auch nur dann, wenn du diese unangegriffen rum liegen lässt. Wenn du mit diesen Kryptowährungen Zinsen verdienst, dann verlängert sich die Spekulationsfrist für die Zinsen, auf 10 Jahre. Deine Ursprünglich gekauften Kryptowährungen kannst du trotzdem nach der Haltefrist von einem Jahr Steuerfrei verkaufen.

Natürlich gibt es immer zwei Seiten einer Münze.
Bei einer Haltefrist von weniger als einem Jahr, werden Steuern fällig. Wenn also von Zeitpunkt des Kaufs und dem Zeitpunkt des Verkaufs weniger als ein Jahr liegt, müssen diese in der Einkommsenssteuer angegeben werden.

Aber es gibt auch was Gutes: Wenn du einen Gewinn von weniger als 600 € erzielt hast, ist dieser Gewinn immer noch Steuerfrei!

Aber aufpassen: Sobald du 600,01 € Gewinn gemacht hast, musst du den kompletten Gewinn versteuern.
Also versuche entweder etwas mehr unter diesen Freibetrag zu bleiben oder etwas mehr, damit sich das versteuern auch lohnt. 

Es gibt aber noch eine Option. Wenn du schon ein paar Mal gekauft und verkauft hast, dann können natürlich auch Verluste entstehen, die du dann gegen deine Gewinne verrechnen kannst.
Beispiel:

Gewinn von 900 €
Verlust von 400 €
= verrechneter Gewinn von 500 €

Damit liegst du dann trotzdem noch unter deiner Freigrenze von 600 €.

Wie Kryptowährung versteuern?

Wenn du dir das WISO Steuer Paket geholt hast, kannst du nun deine Einkommenssteuererklärung mit deinen Kryptogewinnen erstellen.

Ich benutze das WISO Steuer Web Paket. Aber du kannst natürlich auch die Standardausführung nehmen.

Dazu gehst du auf deine Einkommenssteuererklärung für das zu erstellende Jahr und öffnest diese.

Du gibst ganz normal deine Sachen wie jedes Jahr ein und ab jetzt noch deine Kryptogewinne wie folgt:

In Thema hinzufügen findest du die Maske Andere Einnahmen, die du hinzufügen musst und öffnest es anschließend.

-> Thema Hinzufügen
-> Andere Einnahmen
-> Private Veräußerungen
->
Andere Wirtschaftsgüter

Gewinn und Verlust errechnen

Mit der Maske Andere Wirtschaftsgüter kannst du deine Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) deiner Kryptowährungen erstellen.

Du klickst also nun auf Neuer Eintrag und klickst dann bei „Sollen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte eingetragen werden?“ auf Nein.

Du kannst deine Gewinne natürlich auch mit einem Zeitpunkt eintragen, um deine Kryptowährunge mit dem FiFo-Prinzip abzurechnen und anzugeben.

Ich benutze dafür meinen Cointracking Account*, um mir einen Steuerreport für alle meine Veräußerungsgeschäfte erstellen zu können. Mit Cointracking ist das wirklich super einfach, da du alle deine Wallets hinzufügen kannst. Dadurch kannst du dein gesamtes Portfolio ansehen, um immer einen Überblick über dein gesamten Kryptowährungen zu haben. Cointracking übernimmt nämlich die komplette arbeit. Es lohnt sich wirklich, da ich es jeden Tag nutze.

Cointracking verrechnet eigenständig deine Gewinne und Verluste wie folgt:

Kaufpreis, Verkaufspreis, Auszahlungsgebühren,
Swapgebühren, Tradegebühren

Anschaffungs- und Veräußerungskosten

Wie du auf meinem Cointracking Bild sehen kannst, wurde alles für mich ausgerechnet mit einem Gewinn von 518,45 €.

Du trägst also, wie auf dem Bild zu sehen ist, deinen gesamten Verkaufspreis von allen Verkaufstransaktionen in das erste Feld ein. 
Bei mir sind das 2.103 €

In der dritten Zeile trägst du den Kaufpreis von allen kryptowährungen ein. 
Bei mir sind das 1.585 €.

Dadurch wird automatisch der Gewinn von 518,00€ errechnet.

Da ich aber unter der Freigrenze von 600 € bin, werden dafür keine Steuern fällig. Erst ab einem Wert von genau 600,01 € wird dein gesamter Gewinn versteuert oder du bist über der Haltefrist von einem Jahr, um die Gewinne Steuerfrei zu bekommen.

Wenn du über einem Jahr Haltefrist bist, kannst du diese in der vorherigen Maske eingeben, wo du Kaufzeitpunkt und Verkaufszeitpunkt angeben kannst.

Über eine kleine donation freue ich mich immer 🙂

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Bitte beachte:
Das handeln von Kryptowährungen stellt ein hohes Risiko deines Kapitals dar. Das Handeln von Kryptowährungen erfolgt im eigenen Interesse. In meinen Beiträge berichte ich von meinen eigenen Erfahrungen und gebe ausschließlich nur Hilfe zum handeln.
Handeln erfolgt somit auf eigene Gefahr.

Ich schreibe nur meine eigenen Erfahrungen mit Steuerrechtlichen Fragen auf. Ihr müsst euch also selber informieren oder euren Steuerberater fragen, wie es richtig geht.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. AHA

    Hallo,

    Für das Staking eingesetzte Kryptocoins können nach Ansicht des Finanzministeriums erst zehn Jahre nach Anschaffung steuerfrei verkauft werden. Dies gilt gleichermaßen für beim Staking eingenommene Coins, wenn diese auf dem Staking-Account wiederum zum Staking eingesetzt werden.
    (Quelle: Heise-Website)

    1. Philipp

      Guten Tag,

      das stimmt so nicht… eingesetzte Kryptowährungen sind laut BMF immer noch Steuerfrei. Der Bezug auf das Schreiben vom BMF und den Haltefristen, bezieht sich lediglich auf ein Schreiben, was noch geprüft werden muss.
      Dies kann über Jahre dauern bis so ein Beschluss Rechtskräftig wird.

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